Angebote und Preise


Eine gründliche Anamnese ist wichtig

Eine ausführliche Anamnese und Untersuchung ist die Voraussetzung für eine adäquate, präzise Diagnose.

 

Je umfassender eine Anamnese erfolgt, umso individueller kann die Therapie auf den Patienten zugeschnitten werden.

 

Später erspart Ihnen dies viel Zeit, da ich Sie bereits gut kenne.

Die Basis meiner Anamnese bildet dabei:

  • Eigen- und Fremdanamnese
  • Sozialanamnese
  • Ihre Lebensumstände, Lebensgewohnheiten und Neigungen
  • Ihr Beruf, Partnerschaft und Familie

Untersuchungen

Um dahinter zu kommen, welche Ursachen ursprünglich zu Ihrer Erkrankung geführt haben, werde ich verschiedene diagnostische Untersuchungen aus der Schulmedizin UND der Naturheilkunde anwenden.


Fragen Sie mich

Ich versuche Ihnen so viel wie möglich zu erklären.

 

Trauen Sie sich und fragen Sie mich.

 

Durch meinen schulmedizinischen Hintergrund verstehe ich Erkrankungen auch auf dieser Ebene.

 

Ich kombiniere die Erkenntnisse und Erfahrungen aus meiner schulmedizinischen Ausbildung und Arbeitstätigkeit, mit meinen Ausbildungen und Erfahrungen in der Naturheilkunde.


Sie sind mir wichtig

Ihre Gesundheit liegt mir am Herzen.

 

Es ist mir sehr wichtig, dass Ihnen geholfen wird.

 

Dies beinhaltet auch, dass ich sie -falls nötig- an einen entsprechenden Facharzt weiter verweisen werde.


Mein Honorar

Mein Honorar berechnet sich nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker aus dem Jahr 1985.

 

Ich muss hierfür allerdings einen Aufschlag berechnen, da die Preisgestaltung für die Einzelmaßnahmen der Behandlungen tatsächlich aus dem Jahre 1985 stammt und seitdem nicht weiter an die heutigen, gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst wurden.

Aufgrund der aktuellen Situation findet eine Preiserhöhung zum 01.09.2021 statt.

Private Versicherung

Bitte erkundigen Sie sich unbedingt VOR einer Behandlung in meiner Praxis bei Ihrer Krankenversicherung, welche Beträge hier für die Therapien übernommen werden.

 

Die privaten Krankenkassen können einen Teil der Behandlungskosten übernehmen, müssen dies aber nicht!

 

Einige Versicherungen bzw. Beihilfen erstatten nicht den vollen Rechnungsbetrag, weil sie andere Rechtsauffassungen oder individuelle Vertragsinhalte haben.

 

Leider wird dabei gelegentlich der Eindruck erweckt, die Abrechnung sei nicht korrekt. Wenn Sie Fragen hierzu haben, melden Sie sich bitte in der Praxis.

Selbstzahler

Für alle Patienten, die nicht privat versichert sind, setzt sich mein Honorar wie folgt zusammen:

  • Die Erstanamnese (Dauer ca. 1,5 Stunden) berechne ich mit 150 Euro. Dieser Betrag ist nur einmalig fällig, wenn Sie zum ersten Mal bei mir in der Praxis sind.
  • Für eine etwa 1-stündige Behandlung berechne ich 100 Euro
  • Für eine etwa 30-minütige Behandlung berechne ich 50 Euro

Spezielle Behandlungen wie z. B. 

Blutegeltherapie u. ä. sind sehr aufwendig und betreuungsintensiv. Ich berechne diese Therapien deshalb je nach Zeitaufwand.

 

Ich werde Ihnen die Kosten für spezielle Therapien selbstverständlich vorher - bei unseren Gesprächen in der Praxis - mitteilen.


Bezahlen - Rechnung

Kostenübernahme

Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten für meine Behandlungen in der Regel nicht.

 

Bei Zusatzversicherungen müssen Sie sich bei Ihrem Versicherer informieren, ob überhaupt Behandlungskosten übernommen werden und in welcher Höhe.

 

Bei privat versicherten Patienten kommt es ebenfalls auf die Regelungen in Ihrem Vertrag an.

 

Ob überhaupt Behandlungskosten übernommen werden und in welcher Höhe, erfahren Sie von Ihrem Versicherer.

Bitte erkundigen Sie sich unbedingt VOR einer Behandlung dort. Dieser kann Ihnen sagen, welche Kosten übernommen werden.

 

Die private Kasse kann einen Teil der Kosten übernehmen, muss es aber nicht zwangsläufig!

Bezahlen

Selbstzahler, bezahlen die Rechnung für Ihre Behandlung sofort. Dafür steht ein EC-Kartenlesegerät in der Praxis zur Verfügung. Ich nehme kein Bargeld an.

 

Privat versicherte Patienten erhalten von mir eine Rechnung mit der Bitte, diese innerhalb von 5 Tagen zu begleichen, unabhängig von der erwarteten Erstattung durch Ihre Krankenkasse.

 

Leistungen, die außerhalb der Praxis anfallen wie z. B. rezeptierte Medikamente oder Laboranalysen, sind vom Patienten selbst zu tragen.